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Parent battering: Die Angst vor dem eigenen Kind
Drohen, schlagen, randalieren, tyrannisieren: Eltern von erwachsenen Kindern sehen sich mit Gewalt konfrontiert, die ihre eigenen Kinder gegen sie ausüben.
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Die Fälle ähneln sich: Das volljährige Kind wohnt bei den Eltern zu Hause, Arbeitsbeschäftigung und Tagesstruktur fehlen. Das Zimmer ist unordentlich, Essensreste und Kleider liegen herum, der Fernseher läuft... und vor Mittag wird kaum aufgestanden. Bei der Kantonspolizei Thurgau kommt es zu immer öfteren Einsätzen im Rahmen der Häuslichen Gewalt, wo der Sohn oder die Tochter die Täter oder Täterin sind. Die Fachstelle "Häusliche Gewalt" der Kantonspolizei bietet Unterstützung an.
Wenn am Mittag die Familienmitglieder zurückkehren, beginnen die Konflikte in der Familie. Die Eltern äussern ihre Enttäuschung über das Verhalten ihres Sohnes oder ihrer Tochter. Die jungen Erwachsenen wollen ihre finanziellen und materiellen Bedürfnisse so schnell wie möglich befriedigt haben und ertragen keine Kritik der Eltern.
Gewalt gegen Eltern an der Tagesordnung Wird Widerstand geboten, wird gedroht, geschlagen und tyrannisiert, bis die Eltern dem Wunsch nachkommen. Somit beginnt sich die Spirale zu drehen: Das Ziel der Bedürfnisbefriedigung wurde mit Gewalt erreicht und diese wird bei Widerstand erneut zum Einsatz kommen.
Die Eltern und Geschwister sind eingeschüchtert und wagen kaum, sich den Wünschen des jungen Erwachsenen zu widersetzen. Die erneute Gewalt gegen Familienmitglieder ist kaum zu verhindern.
Wöchentliche Einsätze die Regel Durchschnittlich kommt es bei der Kantonspolizei Thurgau wöchentlich zu einem Einsatz im Rahmen der Häuslichen Gewalt, wo der Sohn oder die Tochter die Täter oder Täterin sind. Die Eltern sind in solchen Situationen verängstigt und überfordert. Weil das Kind bereits volljährig ist, sind Vormund- und Jugendanwaltschaft nicht mehr zuständig. Die Eltern fühlen sich deshalb oft alleine gelassen und nicht selten durch eigene Schuldgefühle belastet.
Die Polizei kann unter bestimmten Kriterien mit einer Wegweisung reagieren. Dies verschafft der betroffenen Familie eine 14-tägige Zeitspanne, um mittel- und längerfristig Massnahmen zur Beruhigung der Situation zu Hause einzuleiten. Für diese Umsetzung benötigt die Familie professionelle Unterstützung.
Fachleute bieten Unterstützung Die Fachstelle Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Thurgau kontaktiert nach solchen Polizeiinterventionen die gewaltbetroffenen Eltern (sofern sie nicht bereits in den Kontakt zur Fachstelle Opferhilfe eingewilligt haben). Die Betroffenen schildern ihre Ängste und Hilflosigkeit.
Weil das volljährige Kind nicht in der Lage ist, sein Leben selbständig zu bewältigen, fühlen sie sich als Eltern weiterhin verantwortlich. Sie schildern ihre psychischen und physischen sowie finanziellen und sozialen Nöte aufgrund der ständigen Eskalationen innerhalb der Familie. Für die Geschwister kann der massive psychische und physische Stress traumatisierend sein. Auch sie benötigen dringend Hilfe, um nicht selbst in ihrer weiteren Entwicklung gefährdet zu sein.
Die Fachstelle zeigt den Eltern auf, welche Massnahmen (siehe Kasten) sie einleiten können, um die Situation zu Hause zu entschärfen. Für die Eltern ist ein solcher Schritt nach jahrelangem Erdulden der Gewalt oft schwer umzusetzen. Die Fachstelle Häusliche Gewalt versucht deshalb auch, Eltern an Stellen zu vermitteln (siehe Kasten), die sie in diesem schwierigen Ablösungsprozess professionell begleiten.
Parent battering – hier bekommen Sie Unterstützung Bei unmittelbar drohender Gewalt: • Kantonspolizei Thurgau: ( Notrufnummer 117, rund um die Uhr). Für Beratung und Unterstützung: • Fachstelle Opferhilfe Thurgau (052 723 48 26) oder Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen (052 720 39 90). Beide Beratungsstellen arbeiten unentgeltlich. • Paar- und Familienberatungsstellen im Kanton Thurgau (www.paarberatungen-tg.ch). Zur Ergreifung von möglichen Schritten: • Zivilrechtliche Massnahmen: Gerichtliche Ausweisung aus der elterlichen Wohnung beim Bezirksgericht beantragen (Art. 28B ZGB, Abs. 3, Vers 2). • Hausverbot erteilen: Die Eltern sprechen, z.B. Nach einer mündlichen Vorankündigung, ein schriftliches Hausverbot ab einem bestimmten Datum gegen ihr erwachsenes Kind aus. Bei Widerhandlung gegen das Hausverbot kann die Polizei gerufen werden.
Hilfe für gewaltbetroffene (minderjährige) Geschwister: • Vormundschaftsbehörde kontaktieren zur Abklärung möglicher Kindesschutzmassnahmen (z.B. Sozialpädagogische Familienbegleitung). • Fachstelle Opferhilfe Thurgau Beratung für gewaltbetroffene Kinder (052 723 48 23).
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