 |
Bronschhofen löst Heimkommission Rosengarten auf
Veränderungen im Alters- und Pflegeheim Rosengarten verlangen mehr Professionalität.
gk/nj
Die Heimkommission des Alters- und Pflegeheim Rosengarten in Rossrüti wird auf Antrag der Heimkommission und Beschluss des Gemeinderates aufgehoben. Der Gemeinderat begründet die Aufhebung in immer stärker geforderter Professionalität. Die Heimleitung, die Ressortvorsteherin Soziales sowie der Bereichen Finanzen und Bauen/Liegenschaften der Gemeindeverwaltung könnten die Aufgaben professioneller wahrnehmen. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
In der Vergangenheit wurden die im Gemeinderat für das Alters- und Pflegeheim zuständige Ressortvorsteherin sowie die Heimleiterin von einer Heimkommission begleitet und unterstützt. Diese war gleichzeitig auch eine vorberatende Kommission des Gemeinderates.
Höhere Regelungsdichte, erhöhte Professionalität Unter anderem oblagen der Heimkommission die Überwachung des Heimbetriebes, die Schaffung von notwendigen Entscheidungsgrundlagen bezüglich des Heims, die Formulierung von Stellenbeschreibungen für Heimleitung, Heimarzt und Mitarbeitende sowie die Erstellung und Überwachung des Budgets.
Insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen, zu welchem auch die Führung eines kommunalen Alters- und Pflegeheims gehört, fand in den letzten Jahren eine ständige Professionalisierung statt, welche durch die laufend erhöhte Regelungsdichte insbesondere an die Organisation der Pflege und Betreuung aber auch an die Finanzbuchhaltung höhere Ansprüche stellt. Dieser Trend dürfte auch weiterhin anhalten.
Heimleitung und Ressortvorsteherin hauptverantwortlich Dieser andauernde Wandel und die steigende Komplexität machen es einer Heimkommission in einem Milizsystem schwer, ihre ursprüngliche Funktion effektiv wahrzunehmen. So wurden die Aufgaben der Heimkommission denn auch immer mehr von der Heimleitung, der Ressortvorsteherin Soziales sowie den Bereichen Finanzen und Bauen/Liegenschaften der Gemeindeverwaltung wahrgenommen. Bei diesen Personen, bzw. in diesen Bereichen ist das notwendige Know-how vorhanden und kann entsprechend eingesetzt werden.
Die Heimkommission konnte somit lediglich noch periodisch informiert werden. Vor diesem Hintergrund war die Weiterführung der Heimkommission in Frage zu stellen. Die Mitglieder der Heimkommission bedauerten zwar diese Tendenz, zeigten jedoch auch Verständnis und stellten letztendlich den Antrag auf Auflösung der Heimkommission.
Auflösung beschlossen Der Gemeinderat hat daher der Auflösung der Heimkommission zugestimmt. Deren Aufgaben wurden vom Gemeinderat im überarbeiteten Heimreglement neu geregelt. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum. Gleichzeitig wurden die Hausordnung angepasst und für die Mitarbeitenden des Alters- und Pflegeheims ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittener Anhang zum Personalreglement verabschiedet.
Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der Heimkommission für ihren Einsatz, ihre Unterstützung und ihr Verständnis in den vergangenen Jahren für die Anliegen des Alters- und Pflegeheims Rosengarten und damit auch für die Anliegen der älteren Bevölkerung in der Gemeinde.
Fakultatives Referendum Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2010 das neue Heimregelment erlassen, welches dem fakultativen Referendum untersteht. Das Referendum läuft ab Mittwoch, 28. Juli 2010, bis Freitag, 27. August 2010. Das Quorum für das Zustandekommen des Referendums beträgt 283 gültige Unterschriften
|
 |