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Ein Standort muss untersucht werden
Der Kataster der belasteten Standorte in der Gemeinde Zuzwil.
gk
Das Amt für Umwelt und Energie hat den bereinigten Verdachtsflächenkataster veröffentlicht. Abklärungen haben ergeben, dass in der Gemeinde Zuzwil einige Standorte belastet sind, welche jedoch mehrheitlich der niedrigsten Massnahmenkategorie zugewiesen werden konnten.
Dass auch im Kanton St. Gallen die Umwelt durch ehemalige Abfalldeponien, Arbeiten mit giftigen Stoffen, Kugelfänge von Schiessständen oder durch Unfälle belastet ist, ist keine Neuigkeit. Die Ursachen für die Belastungen liegen mehrheitlich in der Vergangenheit.
Kantonale Überprüfung Fachleute haben im Kanton St. Gallen im Rahmen einer systematischen Überprüfung rund 1'800 (möglicherweise) mit Schadstoffen belasteten Standorte ermittelt. Im Verdachtsflächenkataster der Gemeinde Zuzwil von 1996 waren 18 Altablagerungen und 80 Betriebsstandorte (inkl. Schiessstände und Unfallorte) aufgenommen. Die Betriebsstandorte wurden laufend ergänzt und zum Teil bereits früher wieder aus dem Verdachtsflächenkataster entlassen.
Öffentlicher Kataster Der Kanton St. Gallen ist durch das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten verpflichtet, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und zu führen.
Dieser Kataster wurde flächendeckend erarbeitet und ist seit Sommer 2010 auf dem kantonalen Geoportal (www.geoportal.ch unter «Risiken + Gefährdung + Unfälle») öffentlich zugänglich.
Belastete Standorte Im Kataster der belastenden Standorte der Gemeinde Zuzwil sind bisher neun Altablagerungen und fünf Betriebsstandorte (inkl. Schiessstände und Unfallorte) aufgeführt. Pendent sind noch fünf Altablagerungsstandorte. Sämtliche Altablagerungsstandorte und alle Betriebsstandorte mit einer einzigen Ausnahme wurden der Kategorie a (keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen) sowie der Massnahmenklasse C (weitere Massnahmen erst bei einem Bauvorhaben oder Nutzungsänderung) zugeteilt.
Ein Betriebsstandort wurde der Kategorie b (Standorte, bei denen untersucht werden muss, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind) sowie der Massnahmenklasse B (weitere Massnahmen sind erforderlich, Untersuchungsbedarf in 2. Priorität) zugeteilt. Mit dem Vorliegen des Katasters über die belastenden Standorte wird Klarheit über Altablagerungen und verunreinigte Betriebsstandorte geschaffen.
Ausgeschiedene Standorte mit Altablagerungen Zuzwil: - Säge, im Riet und Henauerstrasse
Züberwangen: - Ausserau, Binz, Vogelsang und Loch, Züberwangen
Betriebe - St. Gallerstrasse 17, Zuzwil - Herbergstrasse 12, Zuzwil - Schiessstand Zuzwil und Züberwangen - St. Gallerstrasse 29, Zuzwil
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