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Zuzwil: 02.09.2010
Aus dem bereinigten Verdachtsflächenkataster sind die Standorte ersichtlich.
Aus dem bereinigten Verdachtsflächenkataster sind die Standorte ersichtlich.

Ein Standort muss untersucht werden
Der Kataster der belasteten Standorte in der Gemeinde Zuzwil.
gk
Das Amt für Umwelt und Energie hat den bereinigten Verdachtsflä­chenkataster veröffentlicht. Abklärungen haben ergeben, dass in der Gemeinde Zuzwil einige Standorte belastet sind, welche jedoch mehrheitlich der nied­rigsten Massnahmenkategorie zugewiesen werden konnten.

Dass auch im Kanton St. Gallen die Umwelt durch ehemalige Abfallde­ponien, Arbeiten mit giftigen Stoffen, Kugelfänge von Schiessständen oder durch Unfälle belastet ist, ist keine Neuigkeit. Die Ursachen für die Belastungen liegen mehrheitlich in der Vergangenheit.

Kantonale Überprüfung
Fachleute haben im Kanton St. Gallen im Rahmen einer syste­matischen Überprüfung rund 1'800 (möglicherweise) mit Schadstoffen belasteten Standorte ermittelt. Im Verdachtsflächenkataster der Gemeinde Zuzwil von 1996 waren 18 Altablagerungen und 80 Betriebs­standorte (inkl. Schiessstände und Unfallorte) aufgenommen. Die Be­triebsstandorte wurden laufend er­gänzt und zum Teil bereits früher wieder aus dem Verdachtsflächen­kataster entlassen.

Öffentlicher Kataster
Der Kanton St. Gallen ist durch das Bundesgesetz über den Umwelt­schutz (USG) und die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten verpflichtet, einen Kata­ster der belasteten Standorte zu er­stellen und zu führen.

Dieser Kataster wurde flächendeckend erarbeitet und ist seit Sommer 2010 auf dem kantonalen Geoportal (www.geoportal.ch unter «Risiken + Gefährdung + Unfäl­le») öffentlich zugänglich.

Belastete Standorte
Im Kataster der belastenden Stand­orte der Gemeinde Zuzwil sind bisher neun Altablagerungen und fünf Betriebsstandorte (inkl. Schiessstände und Unfallorte) aufgeführt. Pendent sind noch fünf Altablagerungsstandorte. Sämtliche Altablagerungsstand­orte und alle Betriebsstandorte mit einer einzigen Ausnahme wurden der Kategorie a (keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen) sowie der Massnahmenklasse C (weitere Massnahmen erst bei einem Bauvorhaben oder Nutzungsänderung) zugeteilt.

Ein Betriebsstandort wurde der Ka­tegorie b (Standorte, bei denen un­tersucht werden muss, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind) sowie der Massnahmenklasse B (weitere Massnahmen sind erforder­lich, Untersuchungsbedarf in 2. Pri­orität) zugeteilt. Mit dem Vorliegen des Katasters über die belastenden Standorte wird Klarheit über Altabla­gerungen und verunreinigte Betriebs­standorte geschaffen.

Ausgeschiedene Standorte mit Altablagerungen
Zuzwil:

- Säge, im Riet und Henauerstrasse

Züberwangen:
- Ausserau, Binz, Vogelsang und
Loch, Züberwangen

Betriebe
- St. Gallerstrasse 17, Zuzwil
- Herbergstrasse 12, Zuzwil
- Schiessstand Zuzwil und Züber­wangen
- St. Gallerstrasse 29, Zuzwil