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Über aktuelle Gesetzesänderungen informiert
Insbesondere Jungunternehmer sollen über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen informiert sein, um das Unternehmen darauf einzustellen.
Niklaus Jung
Der erste Impulsapero im Jahr beim Jungunternehmerzentrum Flawil gilt immer der Information über aktuelle Gesetzesänderungen per 1. Januar. Kompetenter Referent war wiederum Christoph Brunner von der OBT St.Gallen, welcher nicht nur die Änderungen kommentierte, sondern auch deren Auswirkungen für das jeweilige Unternehmen. Die Tenne der Henessenmühle Gossau war attraktiver Ort der Information.
In der Hennessenmühle Gossau fand sich eine grössere Zahl Mitglieder des Jungunternehmerzentrums ein, sich über wichtige Änderungen informieren zu lassen. Präsident Stefan Frei konnte eine grössere Zahl Teilnehmer aus verschiedenen Branchen begrüssen. Referent Christoph Brunner von der OBT St.Gallen, Bereichsleiter für Treuhand, gab zu den Gesetzesänderungen auch Hinweise, wie der Spielraum genutzt werden kann, um negative Auswirkungen für die Unternehmensführung im Rahmen zu halten.
Belastungen und Entlastungen Referent Christoph Brunner wies als erste wichtige Neuerung auf die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7,6 auf neu 8% hin. Humoristisch wies er auf die Befristung von 7 Jahren zur Sanierung der IV hin, dass dies nur noch die Politiker glaubten, die Unternehmer schon heute nicht mehr. Die Unternehmenssteuerreform II sei insbesonders für Personenunternehmen wichtig, weil darin eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, ein Abbau von substanzzehrenden Steuern eingebaut sei.
Erste Entlastungen hätten schon in den Jahren 09 und 10 stattgefunden. Per 1. Januar 2011 komme der Aufschubtatbestand bei Übertragung von Liegenschaften vom Geschäfts- ins Privatvermögen und Aufschub der Besteuerung von stillen Reserven dazu. Weiter sind privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne, zwar mit gewissen Voraussetzungen und Ausweitung des Beteiligungsabzuges Thema. Für eine erfolgreiche Ausnutzung der neuen Regelung gelte es die Liquidation entsprechend frühzeitig zu planen und auch die alternative Umwandlung in Einzelunternehmung ins Auge zu fassen. Weitere Möglichkeiten seien der Steueraufschub und das Kapitaleinlageprinzip, was aber strengen Formvorschriften unterliege.
Weitere Änderungen Auf 2011 sind auch weitere Entlastungen von Familien mit Kindern dabei mit 250 Franken je Kind oder unterstützungsbedürftige Person. Beim Bund sind auch Drittbetreuungsabzüge bis 10'000 Franken möglich, sofern beide Ehegatten erwerbstätig sind. Bei der beruflichen Vorsorge (BVG) sind Flexibilisierungen des Altersrücktritt aktuell mit neuen Versicherungsmöglichkeiten ab Alter 58 wie auch Weiterführung des BVG bis zum Alter 70.
Bei der Sozialversicherung kommen erhöhte Beiträge für Erwerbsersatzordung von 0,3 auf 0,5% und bei der Arbeitslosenversicherung von 2 auf neu 2,2%. Solidaritätsbeiträge von 1% hätten Einkommen von 126'000 bis 315'000 Franken zu leisten.
Was bringt die Zukunft? Im Blick voraus wies Brunner auf die Revision des Aktienrechts und des Rechnungslegereglements hin. Fraglich ist nach Brunner, ob eine Vereinfachung beim Mehrwertsteuersatz im Bundesparlament noch aktuell ist. Neben Gesetzesregelung Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen sei auch die Unternehmensteuerreform III im Gespräch. Unter www.kmu.admin.ch/aktuell könnten nähere Infos abgerufen werden.
Steueroptimierung und -Vermeidung Zum Thema Steueroptimierung wies Brunner auf die Nutzung der möglichen Abschreiber hin. Der zulässige Abschreibungssatz sei oftmals weit höher als der effektive Abschreiber am jeweiligen Objekt. Es gelte auch Wertminderungen wie unsichere Forderungen, Wertberichtigung bei WIR-Guthaben, Liegenschaften und Darlehen zu nutzen. Als Steuervermeidung könnten Rückstellungen für Baugarantien, Grossreparaturen mit Verteilung über mehrere Jahre, Überstunden, Messeguthaben und Firmenjubiläen genutzt werden.
Weitere Themen sind Prozessrisiken, Bürgschaftsverpflichtungen und Rückstellungen bei Ersatzbeschaffungen. Wichtig nannte Brunner die Möglichkeit, Arbeitgeberbeitragsreserven für die BVG bis zum fünfachen des Arbeitgeberbeitrags einzubauen. Steueraufschub könnten für Lohnerhöhung bei beteiligtem Personal, der Pensionskasse, Spesenvergütung und Geschäftsfahrzeuge erreicht werden. Bei Pauschalspesen statt höhere Löhne müsse einfach beachtet werden, dass es auch zu tieferen AHV, BVG, UVG und KTG-Prämien komme. Bei Geschäftsfahrzeugen müsse der Privatanteil von 9,6% des Kaufpreises angerechnet werden. Steuervermeidend seien auch Naturalien wie Reka-Checks, Halbtax-Abo, Vereinsbeiträge etc.
Fazit der Steuervermeidung ist nach Christoph Brunner neben der Erreichung von tieferen Steuern auch tiefere Sozialversicherungsbeiträge. Die sich bietenden Korrekturen seien aber oftmals für den Mitarbeiter nur schwer verständlich. Für Spesenregelung sei ein wenn auch einfaches Spesenreglement vorteilhaft für das Steueramt. Und letztlich müsse abgewogen werden, ob Dividende oder Lohnbezug bei Beteiligungen.
Mit einem von der OBT gesponserten Apero endete der erste Impulsapero des Jungunternehmerzentrums in der Tenne der Henessenmmühle auf luftiger Höhe des ehemaligen Heulagers.
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