Skandalöses Urteil des Bundesgerichts! Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass Grundeigentümer im Osten des Flughafens erst mit der Kündigung des Staatsvertrages mit Deutschland (Mai 2001) mit übermässigem Fluglärm zu rechnen hatten, stösst nun das Bundesgericht völlig überraschend diesen Entscheid wieder um!
Bereits seit 1961 hätte die Bevölkerung rund um die Landesflughäfen Genf und Zürich mit übermässigem Fluglärm rechnen müssen und hätte aus diesem Grund keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das Bundesgericht lässt in seinem politisch motivierten Urteil klar durchblicken, dass dieser Grundsatzentscheid auch auf die im Süden wohnhaften Kläger anzuwenden sei. Es sei im öffentlichen Interesse, dass der privatisierte und börsenkotierte Flughafen nicht übermässig behindert werden soll. Die Ausschüttung von Geld an Grundeigentümer stelle nicht das geeignete Mittel zum Schutz der Bevölkerung dar.
Bereits im Januar 2010 hat BFO den juristischen Weg im Fluglärmstreit als Endstation bezeichnet. Gerichte sind politisch und wirtschaftlich gesteuert und motiviert: Das nun veröffentlichte Urteil bestätigt unsere Feststellung eindrücklich.
Wir sind nicht auf Entschädigungen in Form von Geld angewiesen, sondern wünschen uns Recht und Gerechtigkeit. Aus diesem Grund sind wir nicht materiell über diesen Entscheid verärgert. Staatspolitisch ist es jedoch ein Skandal und zeigt den Einfluss der Flughafenlobbyisten bis in die obersten Gerichtssäle.
Die vom Bundesgericht anstelle einer Entschädigung propagierten passiven Schallschutzmassnahmen (Schallschutzfenster) sind ein Feigenblatt. Seit nunmehr 10 Jahren wartet der grösste Teil der Bevölkerung östlich des Flughafens auf längst versprochene Schallschutzfenster. Ein weiterer Skandal, den das Bundesgericht nicht interessiert!
Nach dem Geschenk des Bundesgerichts an den Flughafen erwarten wir vom Kanton Zürich, dass er per sofort aus der Haftung für Entschädigung bzw. der Vorfinanzierung entlassen wird.
BÜRGERPROTEST FLUGLÄRM OST |
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