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Abstimmungen: Stellungnahmen und Kommentare der Parteien: |
Für eine schlanke und leistungsfähige Justiz 1. Juni 2008: Ja zum IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz Die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein Ja zum Nachtrag des Gerichtsgesetzes. Mit der Justizreform, die am 1. Juni 2008
vors Volk kommt, werden die Gerichtskreise endlich den Kantonsrats-Wahlkreisen angeglichen. Zudem wird die Organisation der Kreisgerichte gestrafft und vereinfacht, was zu einer effizienteren Erledigung der Fälle führt.
Der IV. Nachtrag des Gerichtsgesetzes verdient daher ein klares Ja.St.Gallen, 15. Mai 2008 | An einer Medienkonferenz warben bürgerliche Kantonsräte für ein Ja zur Justizreform. Da das Referendum gegen die vom
Kantonsrat mit 111 zu 41 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) erlassene Reform ergriffen wurde, befinden die St.Gallerinnen und St.Galler am 1. Juni darüber an der Urne. Gerichtskreise den Wahlkreisen anpassen Der
IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen für die Justiz im Kanton St.Gallen, z.B. sollen die Gerichtskreise den Wahlkreisen für den Kantonsrat angepasst werden. Mit der neuen
Kantonsverfassung wurden die Bezirke abgeschafft und neue Wahlkreise gebildet. Die Gerichtskreise orientieren sich jedoch immer noch an den alten Bezirksgrenzen. Diese Situation ist staatspolitisch unbefriedigend und
verkompliziert die Vorbereitung der Richterwahlen durch die Parteien. Der Kantonsrat hat sich bei der Beratung der Justizreform klar für die Beibehaltung der Volkswahl der Kreisgerichte ausgesprochen. Es
drängt sich auf, die Wahlkreise für die Gerichtskreise mit den Wahlkreisen für den Kantonsrat in Übereinstimmung zu bringen. Die Justizreform sieht daher auf Beginn der Amtsdauer 2009/2015 neu sieben Kreisgerichte in
den Kantonsrats-Wahlkreisen vor (die Wahlkreise Werdenberg und Sarganserland bilden wie bisher zusammen einen Gerichtskreis). Fälle effizienter erledigen Mit der Justizreform wird aber auch die interne
Organisation der Kreisgerichte gestrafft. Während die Kreisgerichte bisher über bis zu sechs Präsidentinnen und Präsidenten verfügten, steht neu dem Kreisgericht nur noch eine Person vor. Dieser Präsident trägt die
Hauptverantwortung für die personelle und administrative Leitung des Kreisgerichtes. Zusammen mit dem neu eingeführten Controlling durch das Kantonsgericht soll eine effiziente und wirtschaftliche Erledigung der Fälle
sichergestellt werden. Vereinfacht wird auch die Organisation der Vermittlerinnen und Vermittler. Bisher musste in jeder politischen Gemeinde eine Vermittlungsperson sowie eine Stellvertretung von den
Stimmberechtigten gewählt werden. Künftig bestehen Vermittlungskreise, die mehrere Gemeinden eines Gerichtskreises umfassen. Die Einteilung in Vermittlungskreise und die Wahl der Vermittlerin oder des Vermittlers nimmt
jedes Kreisgericht für seinen Gerichtskreis vor. Kassationsgericht wird abgeschafft Mit der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung soll das Kassationsgericht aufgehoben werden, das nur noch rund
20 Fälle pro Jahr bearbeitet und ausser im Kanton St.Gallen nur noch im Kanton Zürich besteht. Die beim Kassationsgericht zulässigen Rügen können danach im Wesentlichen beim Bundesgericht vorgebracht werden.
Schlichtungsstellen statt Arbeitsgerichte Die Arbeitsgerichte werden nach dem Leitsatz „schlichten statt richten“ durch Schlichtungsstellen für Arbeitsverhältnisse abgelöst. Diese sind analog den bereits
bestehenden Schlichtungsstellen für Miet- und Pachtverhältnisse organisiert und ebenfalls paritätisch (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung) zusammengesetzt. Dadurch sollen die Kreisgerichte von arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten entlastet werden. Die Gewerkschaften und die SP ergriffen wegen dieser Abschaffung der Arbeitsgerichte das Referendum gegen die gesamte Reform. Das Referendum ist wenig verständlich, da auf
die Rechte der Arbeitnehmer weiterhin stark Rücksicht genommen wird. Zudem werden bereits heute 2/3 aller Fälle im Schlichtungsverfahren gelöst. Deshalb sollen neu alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor der Klage
von einer spezialisierten, paritätisch zusammengesetzten Schlichtungsstelle verhandelt werden. Der Ausbau separater Schlichtungsverfahren entspricht einer allgemeinen Tendenz im modernen Zivilprozess und ist
einleuchtend und sinnvoll: Am Anfang eines Rechtsstreites sind die Chancen auf eine gütliche Einigung am günstigsten. Dem Schlichtungsverfahren kommt daher hohe Bedeutung zu und es soll weiter gestärkt werden.
Sparauftrag erfüllt Mit den Reformen des IV. Nachtrages zum Gerichtsgesetz wird zudem auch der Sparauftrag, der im Rahmen des Sparmassnahmenpakets 2004 erteilt wurde, erfüllt. Die Justizreform steht damit
insgesamt für eine schlanke und leistungsfähige Justiz im Kanton St.Gallen und verdient am 1. Juni 2008 ein klares Ja.
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Nein zur Zweiklassenmedizin
Nein zum Diktat der Krankenkassen zum Betrieb unserer Spitäler Claudia Friedl, Präsidentin der SP des Kantons St.Gallen Es gibt viele Gründe, den
Verfassungsartikel zur Krankenversicherung am 1. Juni 08 an der Urne abzulehnen. Ich beschränke mich hier auf 2 Gründe für ein klares Nein zum Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der
Krankenversicherung“:
1. Er öffnet die Tür für den Abbau in der Grundversicherung und die Verlagerung von in teure Zusatzversicherungen.
2. Die Kassen diktieren, welche unserer Regionalspitäler noch weiter betrieben .
Trauerspiel der Lobbyisten von Krankenkassen und Privatspitälern in Bundesbern Die bürgerliche Mehrheit im Bundesparlament hat unter dem Einfluss der Lobby dem neuen Verfassungsartikel zu mehr
„Qualität und Effizienz in der Krankenversicherung“ zugestimmt. ¼ der VertreterInnen in der vorberatenden Nationalratskommission und die Hälfte jener in der Ständeratskommission vertreten die direkten Interessen der
Krankenkassen und Privatspitäler. Die SP hat sich von Anfang an gegen diesen Artikel gewehrt. In Windeseile wurde er , viele, Betroffene konnten sich gar nie richtig dazu äussern. Mittlerweile weht den
Befürwortern aber ein steifer Wind ins Gesicht. Die Gegnerschaft wird immer breiter. In der Beilage sehen Sie die imposante Liste von verschiedensten Gruppen aus dem Gesundheitswesen und Parteien, die sich vehement
gegen diesen verfehlten Artikel wehren. Im hellen Licht der Öffentlichkeit hält der Artikel der Kritik überhaupt nicht stand. Zu einseitig sind die Interessen der Versicherer vertreten. Er tönt zwar gut, ist aber
absolut unnütz, stiftet mehr Verwirrung als Klärung und trägt schon gar nichts zu Lösungen bei. Schwammiger, langatmiger Artikel als Grundlage für Abbau in der Grundversicherung Am Medienauftritt des
Bundesrates äusserte sich Gesundheitsminister Couchpin folgendermassen: „Nutzt nichts, schadet nichts, stimmen wir zu.“ Wirklich? Weshalb sollen wir einen langatmigen, überladenen Artikel in die Verfassung aufnehmen,
der nichts nutzt? Warum verlangen gerade FDP und SVP, die sonst das Credo der schlanken Artikel , diesen Schwammartikel aufzunehmen? Die Antwort ist einfach: Es geht darum, die Leistungen in der
Grundversicherung abzubauen. Genau das hat die SVP in ihrer Initiative gefordert. Sie konnte die Initiative am 11. Januar 08 dann auch getrost zurückziehen. Mit diesem Artikel ist unter dem Mantel von Wettbewerb und
Wirtschaftlichkeit sowie einiger „Kann-Formulierungen“ alles möglich. Der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und umfassenden medizinischen Versorgung wäre nicht mehr über die Grundversicherung zu haben. Ein
löchriges Gesundheitssystem für alle mit kleinem Portemonnaie. Jede und jeder würde gezwungen, teure Zusatzversicherungen abzuschliessen – sofern er oder sie es sich leisten kann. Aber wer erst einmal krank ist, kann
keine Zusatzversicherung mehr abschliessen. Der ist draussen. Die Leistungen, welche wir von unserem Gesundheitssystem erwarten, sollen nicht Krankenkassen diktieren, sondern diese sollen in einem
demokratischen Prozess vom Parlament und ev. Dem Stimmvolk ausgehandelt werden. Im überarbeiteten Krankenversicherungsgesetz, welches auf dem bestehenden 3-zeiligen Verfassungsartikel beruht, ist der Grundsatz von
Qualität und Wirtschaftlichkeit bereits klar enthalten. Fazit: Dieser Artikel führt zu hoher Unsicherheit bei den Versicherten und zu dicken Gewinnen bei den Versicherern. Das wollen wir nicht.
Regionalspitäler aus Kassengnaden Einmal mehr müssen sich die Kantone zur Wehr setzen. Über ihren Kopf hinweg, sind sie durch den neuen Artikel gezwungen, jährlich 8 Milliarden Steuerfranken ohne Mitspracherecht
an die Kassen abzuliefern. Heute zahlen die Kantone diese Summe an ihre Spitäler. Es ist die Entscheidung der Kantone, wie viele Regionalspitäler sie für eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung
betreiben wollen. Und die Bevölkerung redet da mit. Erinnern Sie sich an den glücklosen Gesundheitsdirektor Grüninger, dem die Ankündigung der Schliessung von verschiedenen Regionalspitälern den Kragen kostete? Welcher
Krankenkassen- Boss müsste wohl den Hut nehmen, wenn die Krankenkassen aus Wirtschaftlichkeit ein Regionalspital schliessen würden? Dass auch die Kantone wirtschaftlich Handeln zeigt das Beispiel St. Gallen: Die jetzige
Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann musste unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit das Angebot in einigen Spitälern abbauen, konnte die Schliessung der Spitäler dadurch aber verhindern.
Wirtschaftlichkeit ja, aber im demokratisch ertragbaren Mass. Nicht nur die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren wehren sich gegen diese Umverteilung von Steuerfranken, auch die Finanzdirektoren schlagen
Alarm. So kann man nicht mit Steuerfranken umgehen. Fazit Was da am 1. Juni in die Verfassung soll, ist entweder diffus und nutzt deshalb , oder eben gefährlich, weil es zu Abbau in der Grundversicherung und
zum Diktat der Krankenkassen über das Leistungsangebot führt. Sagen Sie deshalb mit gutem Gewissen „Nein“ zur Zweiklassenmedizin.
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FDP empfiehlt Ja zum Gerichtsgesetz An ihrer Versammlung in Wangs fassten die FDP-Mitglieder die Parolen zu den fünf Abstimmungsvorlagen vom 1. Juni. Während die beiden kantonalen Vorlagen
(Gerichtsgesetz und Verwaltungszentrum Oberer Graben/Frongartenstrasse St.Gallen) sowie der Gesundheitsartikel befürwortet werden, empfiehlt die FDP die Maulkorb- sowie die Einbürgerungsinitiative zur Ablehnung.
Übersicht Parolen: Kantonale Vorlagen - Stimmenverhältnis: JA Bauvorlage Verwaltungszentrum Oberer Graben und Frongartenstrasse: Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am
Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen
Stimmen Ja: |
52 |
Stimmen Nein: |
0 |
Enthaltungen: |
2 |
JA Gerichtsgesetz: IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz
Stimmen Ja: |
52 |
Stimmen Nein: |
0 |
Enthaltungen: |
3 |
Eidgenössische Vorlagen - Stimmenverhältnis: JA Gesundheitsartikel:
Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“
Stimmen Ja: |
28 |
Stimmen Nein: |
14 |
Enthaltungen: |
9 |
NEIN Maulkorbinitiative:
Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“
Stimmen Ja: |
0 |
Stimmen Nein: |
49 |
Enthaltungen: |
1 |
NEIN Einbürgerungsinitiative:
Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen”
Stimmen Ja: |
22 |
Stimmen Nein: |
31 |
Enthaltungen: |
2 |
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SVP zu den Abstimmungsvorlagen Die SVP Kanton St. Gallen hat an ihrer Delegiertenversammlung vom 30. April 2008 in Kirchberg beschlossen, das Referndum des
"kantonalen Bürgerkomitees Nein zum HarmoS-Konkordat" zu unterstützen und die folgenden Parolen zu den eidg. und kant. Abstimmungen vom 1. Juni 2008 gefasst:
"HarmoS-Konkordat": Unterstützung des Referendums des "kantonalen Bürgerkomitees Nein zum HarmoS-Konkordat" mit 141:4 bei 3 Enthaltungen (Ablauf der Referendumsfrist am 9. Juni 2008: Unterschriften:
4'000) Parolenfassung: Eidgenössische Abstimmungsvorlagen vom 1. Juni 2008 Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen": Ja-Parole (148:0 bei 0 Enthaltungen)
Verfassungsartikel "Für Qualität u. Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung": Ja-Parole (127:7 bei 13 Enthaltungen)
Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda": Ja-Parole (145:1 bei 0 Enthaltungen) Parolenfassung: Kantonale Abstimmungsvorlagen vom 1. Juni 2008
IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz (Referendum Arbeitsgerichte): Ja-Parole (118:9 bei 11 Enthaltungen)Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der
Frongartenstrasse in St.Gallen: Nein-Parole zum Luxusbau (75:47 bei 12 Enthaltungen)
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National dreimal Nein, kantonal zweimal Ja CVP Kanton St.Gallen fasste die Abstimmungs-Parolen für den 1. Juni Die CVP Kanton St.Gallen fasste in Rapperswil die Abstimmungs-Parolen für den 1. Juni. Sie sagt
Nein zu allen drei Bundesvorlagen: zur Maulkorb-Initiative, zur Einbürgerungs-Initiative und zum Gesundheitsartikel. Deutlich Ja sagt sie zu den beiden kantonalen Vorlagen: zum IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz und zum
Verwaltungszentrum am Oberen Graben in St.Gallen. Zugleich wählten die Delegierten den neuen Fraktionschef Beni Würth auch zum Vizeparteipräsidenten.
Diskussionslos und ohne Gegenstimme fassten die
Delegierten der CVP Kanton St.Gallen die Nein-Parole zur Maulkorb-Initiative, welche die freie Meinungsbildung und die Information vor Abstimmungen drastisch einschränken würde. Zuvor hatte Staatssekretär Martin Gehrer
engagiert und überzeugend davor gewarnt, dass eine Annahme der Initiative rasch auch Versuche nach sich zögen, kantonalen und kommunalen Exekutiven gleiche Maulkörbe zu verpassen.
Nein auch zum Gesundheitsartikel Mehr zu diskutieren gab der eidgenössische Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ (Gesundheitsartikel). Schliesslich liess sich jedoch
eine Mehrheit der Delegierten vor allem vom Argument überzeugen, dass der Verfassungsartikel nicht nötig, sondern vielmehr gefährlich sei für die Selbstbestimmung der Kantone in ihrer Spitalplanung: Die
Delegiertenversammlung fasste mit 34 zu 20 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Nein-Parole.
Weit klarer fiel das Votum der Delegierten zur eidgenössischen Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ aus: Sie
waren klar der Meinung, dass die Grundrechte, Bürger- und Menschenrechte nicht derart beschnitten werden dürfen, und erteilten der Initiative mit 51 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung eine deutliche Abfuhr.
Deutliches Ja zum Gerichtsgesetz Wie aufgrund der Begründung für das Referendum der Gewerkschaften zu erwarten war, drehte sich die Diskussion zum IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz fast ausschliesslich um die
vorgesehene Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit mit der Einführung der Schlichtungsstellen. Nach intensiver Diskussion sagten die Delegierten schliesslich mit 47 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen deutlich Ja zur
Reform-Vorlage des Kantonsrats. Einstimmig hatte bereits vor der DV der Parteirat der CVP Kanton St.Gallen auch die Ja-Parole zum Kantonsratsbeschluss über Erwerb, Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und
an der Frongartenstrasse gefasst.
Beni Würth neu auch Vizeparteipräsident Wie schon länger angekündigt, war Kantonsrat Armin Eugster auf die neue Legislatur hin per Ende der April-Session als
Fraktionschef und zugleich als Vizeparteipräsident zurückgetreten. Um die dadurch entstehende Lücke im Interesse der Kontinuität zu schliessen, beantragte die Parteileitung den Delegierten, Eugsters Nachfolger an der
Spitze der CVP-Fraktion im Kantonsrat, Beni Würth, der durch seine Wahl zum Fraktionschef von Amtes wegen Mitglied der Parteileitung wurde, für den Rest der Amtsdauer bis zu den Erneuerungswahlen der Parteigremien im
August auch als Vizepräsidenten der Kantonalpartei zu wählen. Nach kurzer Vorstellung wurde Beni Würth einstimmig zum neuen ersten Vizepräsidenten der CVP Kanton St.Gallen gewählt. Der 40-jährige Stadtpräsident von
Rapperswil-Jona versprach den Delegierten, dass er gerne in die grossen Fussstapfen von Armin Eugster trete und versuchen werde, diese bestmöglich auszufüllen.
Parolen Ja Nein Enthaltungen
Kantonale Vorlagen
IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz 47 6 7
Kantonsratsbeschluss über Erwerb, Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und
an der Frongartenstrasse (Parteirat) 22 0 0
Eidgenössische Vorlagen
Maulkorb-Initiative 0 61 0
Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit
in der Krankenversicherung 20 34 6
Initiative „für demokratische Einbürgerungen“ 2 51 1
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Klares Nein zur Abschaffung der Arbeitsgerichte SP: Parolenfassung der SP St.Gallen für die Abstimmungen vom 1. Juni Der Parteivorstand der SP hat gestern die Parolen für die Abstimmungen vom 1. Juni gefasst. Die
SP lehnt die Abschaffung der Arbeitsgerichte klar ab. Ebenfalls einstimmig sagten die Delegierten Nein zur Zweiklassenmedizin.
Kantonsrat und Gewerkschaftssekretär Urs Hermann zeigte auf, weshalb die
Abschaffung der Arbeitsgerichte zu einer grossen Belastung für Arbeitnehmende wird. Zum Beispiel kann heute ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ohne Anwalt nicht bezahlte Überstunden einfordern. Die Richterin,
bzw. der Richter schlägt einen Vergleich vorschlagen und kann diesen nötigenfalls durchsetzen. Der Fall ist erledigt. Kostenlos für beide Instanzen.Neu versucht eine Schlichtungsstelle eine Einigung zu erzielen.
Gelingt dies nicht, muss das Kreisgericht entscheiden. Dieses Gerichtsverfahren wird zu einer grossen finanziellen Belastung für Arbeitnehmende. Der Parteivorstand folgte einstimmig der Argumentation von Urs Hermann und
empfiehlt das kantonale Gerichtsgesetz abzulehnen. Nein zur Zweiklassenmedizin Die Regierungsrätin und Gesundheitschefin Heidi Hanselmann hatte ein Heimspiel. Sie
wusste bei ihrem Votum gegen den Verfassungsartikel zur Krankenversicherung die eigene Partei und die Kantone hinter sich. Seit der erfolgreichen Ablehnung des Steuerpaketes ist bekannt, dass die SP zusammen mit den
Kantonsregierungen eine äusserst erfolgreiche Referendums-macht ist. Heidi Hanselmann zeigte auf, dass der vorliegende Verfassungsartikel ausschliesslich den Krankenkassen Vorteile bringt. „Die Lobby der Versicherer hat
eingefädelt, dass in Zukunft die Steuergelder direkt zu den Krankenkassen fliessen.“ Dadurch werde die Macht der Kassen zu gross, darunter haben die Versicherten zu leiden.
Auch zu dieser Vorlage hat der Parteivorstand einstimmig die Nein-Parole beschlossen.
JA zum Neubau am Oberen Graben in St.Gallen Nach kurzen Informationen beschlossen die Delegierten weitere Parolen.
Der Neu- und Umbau für die kantonale Verwaltung am Oberen Graben in St.Gallen war unbestritten. Die Ja Parole für den 53 Mio. Kredit wurde einstimmig bei einer Enthaltung gefasst. Die beiden eidgenössischen Initiativen,
namentlich die „Maulkorbinitiative“ (bei einer Enthaltung) und die „Einbürgerungsinitiative“ lehnt der Parteivorstand der SP St.Gallen einstimmig ab.
Parolenspiegel der SP St.Gallen für die Abstimmungen vom 1. Juni 2008 1. Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» (eidg.) NEIN
2. Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» (eidg.) NEIN
3. Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» (eidg.) NEIN 4. Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben
und an der Frongartenstrasse in St.Gallen (kant.) JA 5. IV. Nachtrag zum Gerichtsgesetz (kant.) NEIN
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