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Vorbereitung auf den Winterdienstt
Bäume und
Sträucher schneiden
Letzte Grünabfuhr benützen
Bevor der Winter einbricht, ist es noch Zeit,
den Garten zu räumen. Wichtig ist
auch, dass die Bäume und Sträucher entlang von
Strassen stets unter Schnitt gehalten werden. Oftmals sind sie sichtbehindernd
und stören den Verkehr und auch den Unterhaltsdienst.
Letzte Möglichkeit, das Grünmaterial kostenlos
(bis 30 kg pro Haushalt) der Abfuhr mitzugeben,
ist im Kreis 1 der 17. November und im Kreis 2
ist es der 24. November 2011.
Jetzt zurückschneiden
Fehl am Platz sind Bäume und Sträucher dort, wo sie Strassenabstände
nicht einhalten
und in den Strassenraum ragen. Sie behindern den Sichtraum der Verkehrsfläche
und gefährden die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer. Gegenüber Staatsstrassen
sowie Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse müssen Bäume und Wälder einen
Abstand von 2,50m einhalten. Sträucher, Lebhäge und Zierbäume bis 1,80m Höhe
haben einen Abstand von 0,60m einzuhalten. Über 1,80m Höhe erhöht sich der
Abstand um die Mehrhöhe.
Auch muss eine bestimmte Höhe über dem
Strassenraum eingehalten werden (sogenannter
Lichtraum). Über Verkehrsflächen für den
Fahrverkehr beträgt der Lichtraum 4,5m und über Verkehrsflächen ohne Fahrverkehr
– z.B. Auf dem Trottoir – 2,5m.
Grundeigentümer sind verpflichtet
Überragende und sichtbehindernde Äste sind von den Grundeigentümern auf
die gesetzlichen
Abstände zurückzuschneiden. Es empfiehlt sich, den Rückschnitt grosszügig
vorzunehmen, damit nicht in wenigen Wochen schon wieder nachgeschnitten werden
muss.
Die Bauverwaltung dankt für das
Verständnis und die Bemühungen.
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, die Vorschriften bezüglich dem
Zurückschneiden
von Bäumen und Sträuchern jederzeit einzuhalten. Insbesondere sind überragende
oder sichtbehindernde Äste oder Sträucher umgehend auf die gesetzlichen Abstände
zurückzuschneiden.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden
die Arbeiten auf Kosten
der Pflichtigen durch den Unterhaltsdienst
ausgeführt. Die Bauverwaltung erteilt gerne weitere Auskünfte unter Telefon 071
394 17 77.
Der nächste Winter kommt bestimmt
Was ist auf den Strassen für den Winterdienst zu beachten?
Flawil. Rkf. Die
Winterzeit hat begonnen. Für die Mitarbeiter des Unterhaltdienstes stehen bald
wieder lange Tage und kurze Nächte bevor. Für einen reibungslosen Winterdienst
ist der Unterhaltsdienst auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Keine Fahrzeuge am Strassenrand
Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die
Winterdienstarbeiten
(Pfaden, Splitten, Salzen usw.). Bitte suchen
Sie während den Wintermonaten entsprechende Parkiermöglichkeiten in Garagen oder
zumindest auf privaten Vorplätzen, abseits der Strassen. Jegliche Haftung für
Schäden an den Fahrzeugen wird abgelehnt.
Schneeräumung von Haus- und Garagenzufahrten
Lagern Sie bitte
keinen Schnee auf öffentlichen Strassen und Plätzen ab. Sie gefährden damit
Verkehrsteilnehmer und können für Verkehrsstörungen sowie die nötige
Schneebeseitigung haftbar gemacht werden. Hydranten müssen jederzeit gut
zugänglich sein.
Kehrichtsäcke usw. Sind auch im Winter erst am
Morgen des Abfuhrtages für die Abfuhr
bereitzustellen.
Haben Sie bitte Geduld
In den frühen Morgenstunden und bei Dauerschneefall werden als erstes
wichtige Verkehrsachsen
und Fussgängerverbindungen geräumt.
Quartierstrassen und untergeordnete Verbindungen können erst danach gepfadet
werden.
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