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Neues Abwasserreglement für Uzwil
Das neue Abwasserreglement der Gemeinde Uzwil untersteht dem fakultativen Referendum. Im Vernehmlassungsverfahren meldete sich einzig die Industrie zu Wort. Die Vernehmlassungen führten aber zu keinen Änderungen am Reglement.

Die beiden Uzwiler Reglemente im Abwasserwesen stammen aus den Jahren 1973 und 1978. Sie werden durch ein neues Reglement ersetzt. Primär geht es darum, das Verursacherprinzip in Einklang mit der übergeordneten Gesetzgebung ins Reglement zu überführen. Die Neuregelung orientiert sich an kantonalen Vorgaben und an den neueren Reglementen der Regionsgemeinden.


Kostenneutral
Neu wird ergänzend zur Abwassermenge auch die Grundstücksfläche Bemessungskriterium für die Abwassergebühren. Künftig haben deshalb auch unüberbaute Grundstücke und Grundstückteile die Kosten des Gewässerschutzes mitzufinanzieren. Und das ist durchaus gerecht. Schliesslich verursachen auch sie Kosten, weil die Abwasseranlagen der Gemeinde auf die vollständige Überbauung der eingezonten Grundstücke dimensioniert sein müssen. Die Umsetzung des Verursacherprinzips führt aber nicht zu einer Mehrbelastung der Grundeigentümer insgesamt beziehungsweise zu Mehrerträgen für die Gemeinde. Denn: Im Ausmass der zusätzlichen Gebührenerträge aus der Fläche werden die Belastungen aus der Abwassermenge gesenkt. In der Tendenz sinkt durch das neue Reglement die Belastung für Eigentümer von bereits überbauten Grundstücken.

Vernehmlassungsverfahren
Die Gemeinde lud verschiedene Akteure ein, zur Neuregelung Stellung zu nehmen. Sämtliche Ortsparteien, Hauseigentümerverband und Gewerbeverein verzichteten auf eine Stellungnahme. Daraus darf ohne weiteres interpretiert werden, dass sie gegen die Neuregelung nichts einzuwenden haben. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens äusserten sich ausschliesslich Industriekreise. Sie bestritten etwa die Kompetenz der Gemeinde, eine flächenabhängige Grundgebühr einzuziehen. Aber: Die vorgesehene Lösung ist zulässig. Sie ergibt sich aus der übergeordneten Gesetzgebung und entspricht den Vorgaben des Kantons. Weiter bemängeln Industrievertreter, dass durch die Berücksichtigung der Flächen bei den Abwassergebühren die flächenintensiven Industrieareale benachteiligt würden.


Rahmenbedingungen
Der Uzwiler Gemeinderat ist sich aus seinem langen gemeinsamen Weg mit der erfolgreichen örtlichen Industrie seiner Verantwortung im Bereich der Rahmenbedingungen jederzeit sehr bewusst. Unkomplizierte Wege, rasche Bewilligungsverfahren, Rücksichtnahme auf die Besonderheiten eines Industriestandortes in verschiedensten Bereichen sind einige Stichworte dazu. Die Bemühungen für die Rahmenbedingungen der Industrie finden ihre Grenzen in Konkurrenz mit anderen wesentlichen Grundsätzen wie der Einhaltung der Rechtsordnung, dem Willkürverbot, dem Gleichbehandlungsgebot und in Ermessensbereichen sowie bei Zielkonflikten im Rahmen der Güterabwägung. Auch das neue Abwasserreglement berücksichtigt in verschiedenen Aspekten die Bemühungen um gute Rahmenbedingungen für die Industrie. Es ist für den Gemeinderat verständlich und bei der Wahrung von Partikularinteressen wohl üblich, dass solche Vorteile – etwa tiefere Anschlussbeiträge – von der Industrie als selbstverständlich vorausgesetzt und zusätzliche Erleichterungen gewünscht werden. Es liegt schlussendlich am Rat, die Gesamtinteressen abzuwägen.

Firmenparkplätze tragen neu an die Kosten mit
Von den grossflächigen Firmenparkplätzen gelangen regelmässig sehr grosse Wassermengen ins Kanalsystem der Gemeinde, ohne dass diese Grundstücke bisher für diese öffentliche Leistung mitbezahlten. Die Kosten trugen im alten System alle Wasserkonsumenten in der Gemeinde. Im neuen System tragen die Firmenparkplätze
wie andere unüberbaute Areale ihren Anteil an die Kosten bei. Diese Belastung ist ein Gebot der Gleichbehandlung und Kostenwahrheit.

Zeitgemässe Grundlage
Ableitung und Reinigung des Abwassers sind wichtige Gemeindeaufgaben für den Gewässerschutz. Ein Bereich, welcher sich mit Gebühren und Beiträgen selber finanziert. Steuergelder werden dafür nicht eingesetzt. Entsprechend wichtig ist eine tragfähige Finanzierung, um den laufenden Betrieb und die erforderlichen Erneuerungen vorzunehmen. Mit dem neuen Reglement kommt die Gemeinde Uzwil wieder zu zeitgemässen – und in der Region üblichen – Grundlagen in diesem Bereich. Das Reglement setzt die Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung um. Wie bei jedem Systemwechsel ergeben sich dadurch Verschiebungen. Das neue Reglement untersteht bis zum 23. November 2011 dem fakultativen Referendum. Vorgesehen ist, es auf Anfang 2012 in Kraft zu setzen.

Schulanlage Herrenhof mit neuer Heizung
Die Heizungsanlage der Schulanlage Herrenhof ist am Ende der Lebensdauer und zwingend zu ersetzen. Die Aufwändungen dafür sind im Voranschlag 2012 der Gemeinde Uzwil berücksichtigt.

Die Schulanlage Herrenhof weist beheizte Flächen von fast 3‘800 Quadratmetern auf, verteilt auf verschiedene Gebäude. Die gesamte Wärmeerzeugung der Schulanlage erfolgt heute mit Gas. Öl wird – trotz Zweistoffbrenner – seit einigen Jahren nicht mehr verwendet.

Eine Heizung für alle Gebäude
Die bestehende Öl-/Gasheizung im Altbau Herrenhof wird durch eine neue Gasheizung ersetzt. Diese neue Gasheizung versorgt wieder sämtliche Gebäude der Schulanlage. Die noch bestehenden drei Öltankanlagen, welche teils seit Jahren nicht mehr in Betrieb sind, werden endgültig entfernt. Sämtliche Heizungsverteiler, Umwälzpumpen und Boiler werden gleichzeitig ersetzt. Ergänzt wird die neue Gasheizung durch eine Sonnenkollektoranlage für die Warmwasseraufbereitung auf der grossen Turnhalle. Sie dient dem Warmwasserbedarf des Turnhallenbetriebes. Der Warmwasserspeicher wird im ehemaligen Tankraum der grossen Turnhalle eingerichtet. Die Art der Sanierung
Gasheizung ergänzt mit Sonnenkollektoren – ist das Ergebnis einer umfassenden externen Beurteilung der öffentlichen Anlagen in Niederuzwil.