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Neues Abwasserreglement für
Uzwil
Das neue Abwasserreglement der Gemeinde
Uzwil untersteht dem fakultativen Referendum. Im Vernehmlassungsverfahren
meldete sich einzig die Industrie zu Wort. Die Vernehmlassungen führten aber zu
keinen Änderungen am Reglement.
Die beiden Uzwiler Reglemente im Abwasserwesen stammen aus den Jahren 1973 und
1978. Sie werden durch ein neues Reglement ersetzt. Primär geht es darum, das
Verursacherprinzip in Einklang mit der übergeordneten Gesetzgebung ins Reglement
zu überführen. Die Neuregelung orientiert sich an kantonalen Vorgaben und an den
neueren Reglementen der Regionsgemeinden.
Kostenneutral
Neu wird ergänzend zur Abwassermenge auch die
Grundstücksfläche Bemessungskriterium für die Abwassergebühren. Künftig haben
deshalb auch unüberbaute Grundstücke und Grundstückteile die Kosten des
Gewässerschutzes mitzufinanzieren. Und das ist durchaus gerecht. Schliesslich
verursachen auch sie Kosten, weil die Abwasseranlagen der Gemeinde auf die
vollständige Überbauung der eingezonten Grundstücke dimensioniert sein müssen.
Die Umsetzung des Verursacherprinzips führt aber nicht zu einer Mehrbelastung
der Grundeigentümer insgesamt beziehungsweise zu Mehrerträgen für die Gemeinde.
Denn: Im Ausmass der zusätzlichen Gebührenerträge aus der Fläche werden die
Belastungen aus der Abwassermenge gesenkt. In der Tendenz sinkt durch das neue
Reglement die Belastung für Eigentümer von bereits überbauten Grundstücken.
Vernehmlassungsverfahren
Die Gemeinde lud verschiedene Akteure ein, zur
Neuregelung Stellung zu nehmen. Sämtliche Ortsparteien, Hauseigentümerverband
und Gewerbeverein verzichteten auf eine Stellungnahme. Daraus darf ohne weiteres
interpretiert werden, dass sie gegen die Neuregelung nichts einzuwenden haben.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens äusserten sich ausschliesslich
Industriekreise. Sie bestritten etwa die Kompetenz der Gemeinde, eine
flächenabhängige Grundgebühr einzuziehen. Aber: Die vorgesehene Lösung ist
zulässig. Sie ergibt sich aus der übergeordneten Gesetzgebung und entspricht den
Vorgaben des Kantons. Weiter bemängeln Industrievertreter, dass durch die
Berücksichtigung der Flächen bei den Abwassergebühren die flächenintensiven
Industrieareale benachteiligt würden.
Rahmenbedingungen
Der Uzwiler Gemeinderat ist sich aus seinem langen
gemeinsamen Weg mit der erfolgreichen örtlichen Industrie seiner Verantwortung
im Bereich der Rahmenbedingungen jederzeit sehr bewusst. Unkomplizierte Wege,
rasche Bewilligungsverfahren, Rücksichtnahme auf die Besonderheiten eines
Industriestandortes in verschiedensten Bereichen sind einige Stichworte dazu.
Die Bemühungen für die Rahmenbedingungen der Industrie finden ihre Grenzen in
Konkurrenz mit anderen wesentlichen Grundsätzen wie der Einhaltung der
Rechtsordnung, dem Willkürverbot, dem Gleichbehandlungsgebot und in
Ermessensbereichen sowie bei Zielkonflikten im Rahmen der Güterabwägung. Auch
das neue Abwasserreglement berücksichtigt in verschiedenen Aspekten die
Bemühungen um gute Rahmenbedingungen für die Industrie. Es ist für den
Gemeinderat verständlich und bei der Wahrung von Partikularinteressen wohl
üblich, dass solche Vorteile – etwa tiefere Anschlussbeiträge – von der
Industrie als selbstverständlich vorausgesetzt und zusätzliche Erleichterungen
gewünscht werden. Es liegt schlussendlich am Rat, die Gesamtinteressen
abzuwägen.
Firmenparkplätze tragen neu an die Kosten mit
Von den grossflächigen Firmenparkplätzen gelangen
regelmässig sehr grosse Wassermengen ins Kanalsystem der Gemeinde, ohne dass
diese Grundstücke bisher für diese öffentliche Leistung mitbezahlten. Die Kosten
trugen im alten System alle Wasserkonsumenten in der Gemeinde. Im neuen System
tragen die Firmenparkplätze –
wie andere unüberbaute Areale –
ihren Anteil an die Kosten bei. Diese Belastung ist ein Gebot der
Gleichbehandlung und Kostenwahrheit.
Zeitgemässe Grundlage
Ableitung und
Reinigung des Abwassers sind wichtige Gemeindeaufgaben für den Gewässerschutz.
Ein Bereich, welcher sich mit Gebühren und Beiträgen selber finanziert.
Steuergelder werden dafür nicht eingesetzt. Entsprechend wichtig ist eine
tragfähige Finanzierung, um den laufenden Betrieb und die erforderlichen
Erneuerungen vorzunehmen. Mit dem neuen Reglement kommt die Gemeinde Uzwil
wieder zu zeitgemässen – und in der Region üblichen – Grundlagen in diesem
Bereich. Das Reglement setzt die Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung um.
Wie bei jedem Systemwechsel ergeben sich dadurch Verschiebungen.
Das neue Reglement
untersteht bis zum 23. November 2011 dem fakultativen Referendum. Vorgesehen
ist, es auf Anfang 2012 in Kraft zu setzen.
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Schulanlage Herrenhof mit
neuer Heizung
Die Heizungsanlage der
Schulanlage Herrenhof ist am Ende der Lebensdauer und zwingend zu ersetzen. Die
Aufwändungen dafür sind im Voranschlag 2012 der Gemeinde Uzwil berücksichtigt.
Die Schulanlage Herrenhof weist beheizte Flächen von fast
3‘800 Quadratmetern auf, verteilt auf verschiedene Gebäude. Die gesamte
Wärmeerzeugung der Schulanlage erfolgt heute mit Gas. Öl wird – trotz
Zweistoffbrenner – seit einigen Jahren nicht mehr verwendet.
Eine Heizung für alle Gebäude
Die bestehende Öl-/Gasheizung im Altbau Herrenhof wird durch eine neue
Gasheizung ersetzt. Diese neue Gasheizung versorgt wieder sämtliche Gebäude der
Schulanlage. Die noch bestehenden drei Öltankanlagen, welche teils seit Jahren
nicht mehr in Betrieb sind, werden endgültig entfernt. Sämtliche
Heizungsverteiler, Umwälzpumpen und Boiler werden gleichzeitig ersetzt. Ergänzt
wird die neue Gasheizung durch eine Sonnenkollektoranlage für die
Warmwasseraufbereitung auf der grossen Turnhalle. Sie dient dem Warmwasserbedarf
des Turnhallenbetriebes. Der Warmwasserspeicher wird im ehemaligen Tankraum der
grossen Turnhalle eingerichtet. Die Art der Sanierung – Gasheizung ergänzt mit Sonnenkollektoren – ist das Ergebnis
einer umfassenden externen Beurteilung der öffentlichen Anlagen in Niederuzwil.
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